Willkommen bei der PRIVAS

Die PRIVAS ist die Private Abrechnungsstelle für Ärzte, Kliniken und sonstige Heilberufe. Seit 1975 übernimmt unser Unternehmen die Abrechnung medizinischer Leistungen bei Privat­patienten.

Als unser Kunde profitieren Sie von der lang­jährigen Kompetenz der PRIVAS sowie einem umfang­reichen Service-Paket. Auf Wunsch treten wir für Sie in Vor­leistung – sofort nach Rechnungs­versand zahlen wir Ihnen Ihr Honorar aus. Wir optimieren Ihre Abrechnung und kümmern uns um die Korrespondenz mit Versicherungen und Patienten. Das spart Ihnen Zeit, Geld und viel Arbeit.

Das Team der Privas

Sprechen Sie mit uns! Unser freundliches Fachpersonal berät Sie gerne.

Von links nach rechts:
Renate Swoboda, Anja Lindemann, Christine Palko, Stefanie Iger, Tanja Schießl, Beate Kristen-Tauscher, Andrea Oppl, Michael Kristen, Kathrin Metz, Margit Harris, Andrea Fuchs, Birgit Pritschet, Marion Rötzer


Sitz der PRIVAS

Stromerstraße 2a, 2. Stock
93049 Regensburg
Tel.: 0941 29710-0
Fax: 0941 29710-36

 


PRIVAS - Private Abrechnungsstelle für Ärzte und Kliniken

Sie finden uns hier:

Stromerstraße 2a, 2. Stock
93049 Regensburg
Tel.: 0941 297100
Fax: 0941 2971036


Aktuelles:

Neu! Ihr „Praxisschild“ auf unserer Rechnung

Ab sofort bietet Ihnen die PRIVAS einen neuen und einmaligen Service:

Im Absenderfeld rechts oben auf unserer Rechnung haben Sie nun die Möglichkeit, Ihr „Praxisschild“ zu platzieren! Liefern Sie uns einfach eine Vorlage und wir drucken diese auf jede Rechnung.

www.privasportal.de

Jetzt Abrechnungsdaten online hochladen!

• strengste Sicherheit
• einfach und schnell
• bequem und praktisch
zum Portal

Basistarif:

Änderung zum 01.04.2010

Ärztliche Leistungen: 1,2-fach

Leistungen nach Abschnitt A, E & O: 1,0-fach

Abschnitt M sowie 437: 0,9-fach

Keine Steigerung der Faktoren möglich.

Die Rechnung muss die BSNR (Betriebsstättennummer, vorher Vertragsarztnummer) enthalten.

Reine Privatpraxis: Erbrachte Leistungen müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.

Stationäre Wahlleistungen (Chefarztvertrag): Erbrachte Leistungen sind nicht im Basistarif eingeschlossen und müssen deswegen vom Patienten selbst bezahlt werden.

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