Häufig gestellte Fragen – 
Informationen für Patienten und Rechnungsempfänger

  1. Was muss ich bei einer versehentlichen Doppelzahlung unternehmen?
    Der überschüssige Betrag wird automatisch an Sie zurück überwiesen.
  2. Wie verfahre ich im Falle einer verloren gegangenen Rechnung?
    Bitte wenden Sie sich kurz telefonisch, per Fax oder E-Mail an uns. Wir übersenden Ihnen eine Abschrift der Rechnung inkl. einer Verlusterklärung für Ihre Versicherung.
  3. Wie erfahre ich meinen behandelnden Arzt, wenn mir der die Rechnung
    veranlassende Arzt unbekannt ist?

    Ihren behandelnden Arzt ersehen Sie aus dem Text unterhalb des Anschriftenfeldes.
  4. Ich habe keine vollständige Erstattung erhalten.
    Bitte übersenden Sie uns die Erstattungsmitteilung zur Überprüfung.
  5. Wo finde ich auf der Rechnung den Gesamtbetrag?
    Der zu begleichende Rechnungsgesamtbetrag wird rechts oben, über der Rechnungsnummer angegeben.
  6. Bei meiner Rechnung fehlt die zweite Seite.
    Alle Rechnungen sind auf der linken Seite mit der Angabe „1 aus X” versehen. Sollte Ihre Rechnung „Seite 1 von 1” enthalten, so handelt es sich um eine einseitige Rechnung.
  7. Warum gibt es Doppelberechnungen von Leistungen?
    Bei Labor- oder Histologierechnungen erscheinen verschiedentlich gleiche Gebührenordnungsziffern mehrfach. Hier handelt es sich um Untersuchungen verschiedener Proben. Das Untersuchungsmaterial wird entweder angegeben oder es erscheinen verschiedene Labornummern auf der Rechnung.

PRIVAS - Private Abrechnungsstelle für Ärzte und Kliniken

Sie finden uns hier:

Stromerstraße 2a, 2. Stock
93049 Regensburg
Tel.: 0941 297100
Fax: 0941 2971036


Aktuelles:

Neu! Ihr „Praxisschild“ auf unserer Rechnung

Ab sofort bietet Ihnen die PRIVAS einen neuen und einmaligen Service:

Im Absenderfeld rechts oben auf unserer Rechnung haben Sie nun die Möglichkeit, Ihr „Praxisschild“ zu platzieren! Liefern Sie uns einfach eine Vorlage und wir drucken diese auf jede Rechnung.

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Basistarif:

Änderung zum 01.04.2010

Ärztliche Leistungen: 1,2-fach

Leistungen nach Abschnitt A, E & O: 1,0-fach

Abschnitt M sowie 437: 0,9-fach

Keine Steigerung der Faktoren möglich.

Die Rechnung muss die BSNR (Betriebsstättennummer, vorher Vertragsarztnummer) enthalten.

Reine Privatpraxis: Erbrachte Leistungen müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.

Stationäre Wahlleistungen (Chefarztvertrag): Erbrachte Leistungen sind nicht im Basistarif eingeschlossen und müssen deswegen vom Patienten selbst bezahlt werden.

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