Alle Vorteile für Krankenhäuser und Kliniken auf einen Blick

  • Abrechnungsdaten bequem und sicher über privasportal.de hochladen 
  • Bei Umstellung von schriftlicher auf EDV-gestützte Abrechnung belohnt Sie die PRIVAS mit einem finanziellen Vorteil. Sprechen Sie mit uns!
  • Auswertung, Kontrolle und Optimierung der Abrechnung
  • Beratung in Honorarfragen
  • Korrespondenz mit Patienten,Versicherungen und Beihilfestellen
  • Unser Mahnverfahren - effektiv, individuell - einschließlich gerichtlichem Einzug
  • Offene Postenliste mit Mahnstatus, monatlich
  • Berechnung von Sachkosten- (DKGNT), Nutzungsentgelt- sowie Poolabgabe
  • Individuelle Auswertungen und Statistiken (Fallnummer)
  • PAD (Privatabrechnung auf Datenträger)
  • Abrechnung per Abrechnungsblatt bzw. EDV-Ausdruck oder eigene Datenblätter
  • Kompetentes Fachpersonal
  • Angeschlossene Anwaltskanzlei

Neu! Ihr „Praxisschild“ auf unserer Rechnung: Schnelle Wiedererkennung für Ihre Patienten

Ab sofort bietet Ihnen die PRIVAS einen neuen und einmaligen Service: Im Absenderfeld rechts oben auf unserer Rechnung haben Sie nun die Möglichkeit, Ihr „Praxisschild“ zu platzieren! Das heißt, Sie können neben Ihrem Logo auch Ihre persönliche Schriftart, die Schriftgröße, die Anordnung (linksbündig, zentriert...) usw. bestimmen. Liefern Sie uns einfach eine Vorlage und wir drucken diese auf jede Rechnung. So rufen Sie sich bei Ihren Patienten ins Gedächtnis!

  • Größe: 75 mm x 33 mm (Breite mal Höhe)
  • Dateiarten: bmp, tig, jpg, pcx, gif
  • Auflösung bis 600 dpi
  • 256 Graustufen

PRIVAS - Private Abrechnungsstelle für Ärzte und Kliniken

Sie finden uns hier:

Stromerstraße 2a, 2. Stock
93049 Regensburg
Tel.: 0941 297100
Fax: 0941 2971036


Aktuelles:

Neu! Ihr „Praxisschild“ auf unserer Rechnung

Ab sofort bietet Ihnen die PRIVAS einen neuen und einmaligen Service:

Im Absenderfeld rechts oben auf unserer Rechnung haben Sie nun die Möglichkeit, Ihr „Praxisschild“ zu platzieren! Liefern Sie uns einfach eine Vorlage und wir drucken diese auf jede Rechnung.

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Basistarif:

Änderung zum 01.04.2010

Ärztliche Leistungen: 1,2-fach

Leistungen nach Abschnitt A, E & O: 1,0-fach

Abschnitt M sowie 437: 0,9-fach

Keine Steigerung der Faktoren möglich.

Die Rechnung muss die BSNR (Betriebsstättennummer, vorher Vertragsarztnummer) enthalten.

Reine Privatpraxis: Erbrachte Leistungen müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.

Stationäre Wahlleistungen (Chefarztvertrag): Erbrachte Leistungen sind nicht im Basistarif eingeschlossen und müssen deswegen vom Patienten selbst bezahlt werden.

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