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GOÄ-Reform: BÄK prüft Praxis-Zuschläge

Veröffentlicht von Beate Kristen-Tauscher am 05.03.2012
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Noch ist die Entscheidung nicht gefallen, aber im Zuge der Reform der Gebührenordnung für Ärzte scheint es denkbar zu sein, dass es zukünftig Zuschläge für ambulant erbrachte Leistungen geben kann.

Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte und Klinikärzte hat sich Dr. Dryden (Kassenärztliche Vereinigung Westphalen Lippe) siche gegenüber dem Präsidenten der Bundesärztekammer dafür ausgesprochen, die Möglichkeit einer Trennung der Gebühren und Regelungen zu prüfen. Das Bewertungsmodell der BÄK basiere grundsätzlich auf einer Vollkostenrechnung, so die stellvertretende BÄK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Regina Klakow-Franck der KV Westfalen-Lippe (KVWL).

Wir beobachten die Entwicklung mit Spannung und halten Sie auf dem Laufenden.

Artikel der www.aerztezeitung.de; erschienen am 15.02.2012
KÖLN (iss). Bei der Reform der Gebührenordnung für Ärzte prüft die Bundesärztekammer (BÄK) auch, ob und in welcher Form es Zuschläge für die ambulante Leistungserbringung geben kann. - weiterlesen -

Zuletzt geändert am: 30.04.2012 um 09:03

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