Postbeamten-Krankenkasse (PBeaKK)
Die Abrechnungsempfehlung der Ziffer 245 – analog ist nur für Versicherte der Mitgliedergruppe B (Abrechnung gem. GOÄ) anwendbar und der 2,3-fache Satz akzeptiert.
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)
Die Abrechnungsempfehlung der Ziffer 245 – analog ist für alle Mitglieder (alle Beitragsklassen) anerkannt und der 2,3-fache Satz anwendbar.
Diese Informationen wurden auf der Webseite der Bundesärztekammer aktualisiert und können unter folgendem Link abgerufen werden:
www.bundesaerztekammer.de/…/Erlaeuterungen Abrechnungsempfehlung
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass es auch weiterhin zu Anpassungen dieser Pauschalen kommen kann. Wir aktualisieren unsere Webseite regelmäßig und stellen Ihnen die neuesten Änderungen dann umgehend zur Verfügung.
Quelle: Bundesärztekammer