Corona Abrechnungsempfehlungen letztmalig verlängert !

Die Bundesärztekammer hat sich in Absprache mit dem PKV-Verband und Beihilfestellen auf die letztmalige Verlängerung des Hygienezuschlages Nr. 245 GOÄ verständigt. Die Pandemie bedingte Abrechnungsempfehlung ist somit bis zum 31.12.2021 begrenzt. Eine Gültigkeit über dieses Datum hinaus ist nicht mehr angedacht.

Sollte dennoch ein Umdenken seitens der beteiligten Kreise erfolgen, werden wir auf unserer Seite informieren.

Die offizielle Bekanntmachung der BÄK können hier abgerufen werden:

Nachfolgend können Sie Erläuterungen einsehen unter:

Quelle: www.bundesaerztkammer.de

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass es auch weiterhin zu Anpassungen  kommen kann. Wir aktualisieren unsere Webseite regelmäßig und stellen Ihnen die neuesten Änderungen dann umgehend zur Verfügung.