Die Bundesärztekammer verständigte sich mit dem PKV-Verband und den Beihilfestellen auf die Fortführung der Hygienezuschläge. Anzusetzen ist jetzt die GOÄ Ziffer 383 (analog) zum 2,3 fachen Satz.
Die Leistungsziffer ist einmalig je Sitzung abrechenbar und vorläufig bis 31.03.2022 begrenzt. Über eine Fortführung über dieses Datum hinaus wird dann ggfs. erneut entschieden:
Da es zu weiteren Verlängerungen wie in der Vergangenheit kommen kann, informieren wir Sie erst wieder, wenn die Empfehlung endet oder sich grundlegend ändern sollte.
Die offizielle Bekanntmachung zur Berechnung der erhöhten Hygienemaßnahmen seitens der BÄK kann hier abgerufen werden:
Weitere Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der Covid-19 Pandemie können Sie einsehen unter: