Neue GOÄ Ziffer 383 analog für Corona Hygienepauschale ab 01.01.2022

Die Bundesärztekammer verständigte  sich mit dem PKV-Verband und den Beihilfestellen auf die Fortführung der Hygienezuschläge. Anzusetzen ist jetzt die GOÄ Ziffer 383 (analog) zum 2,3 fachen Satz.

Die  Leistungsziffer ist einmalig je Sitzung abrechenbar und vorläufig bis  31.03.2022 begrenzt. Über eine Fortführung über dieses Datum hinaus wird dann ggfs. erneut entschieden:

Da es zu weiteren Verlängerungen wie in der Vergangenheit kommen kann, informieren wir Sie erst wieder, wenn die Empfehlung endet oder sich grundlegend ändern sollte.

 

Die offizielle Bekanntmachung zur Berechnung der erhöhten Hygienemaßnahmen seitens der BÄK kann hier abgerufen werden:

Weitere Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der Covid-19 Pandemie können Sie einsehen unter:

Quelle: www.bundesaerztkammer.de

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass es auch weiterhin zu Anpassungen  kommen kann. Wir aktualisieren unsere Webseite regelmäßig und stellen Ihnen die neuesten Änderungen dann umgehend zur Verfügung.