Die von der Bundesärztekammer, den Vertretern der PKV und den Beihilfestellen geltende Abrechnungsempfehlung zum Corona Hygienezuschlag (GOÄ-Ziffer 383 analog) ist zum 31.03.2022 ausgelaufen. Eine Verlängerung oder alternative Ziffer ist aktuell nicht mehr angedacht bzw. vereinbart.
Sollte es jedoch zu Veränderungen hinsichtlich Pandemie- Abrechnungsempfehlungen kommen werden wir Sie zeitnah informieren.