Nach mehreren vergeblichen Anläufen in den letzten Jahren scheint nun eine umfassende Novellierung der GOÄ in Sicht. Am 11.09.2024 haben sich die BÄK und der Verband der privaten Krankenversicherungen auf ein gemeinsames Zukunftsmodell geeinigt.
Kernpunkte sind u.a. die Streichung der Mehrfachhebesätze, die bisher über die jeweiligen Faktorsteigerungen umgesetzt wurden. Ebenso soll mit den Analogziffern verfahren werden, die Leistungen abgedeckt haben für die es keine entsprechenden Ziffern und Beträge gab.
An diese Stelle tritt zukünftig ein eigener Betrag für jede Leistung, der in komplexen Behandlungsfällen mit einem entsprechenden Zuschlag ergänzt werden kann.
Der reformierte Gebührenkatalog soll demnach rund 5.500 Ziffern und Zuschläge enthalten und nach Prüfung durch die Fachverbände schließlich auch dem Gesundheitsministerium vorgelegt werden.
Wie die BÄK verlauten ließ, ist eine Vorstellung für die breite Öffentlichkeit für den 09. Oktober vorgesehen.
Nachfolgend ein Link des vollständigen Beitrages auf die Homepage des Ärzteblatt-Verlags:
Einigung auf Preise für neue Gebührenordnung, Mehrfachhebesätze sollen wegfallen (Aerzteblatt.de)
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