Bei der Reform der Gebührenordnung für Ärzte prüft die Bundesärztekammer (BÄK) auch, ob und in welcher Form es Zuschläge für die ambulante Leistungserbringung geben kann.
Bei der Reform der Gebührenordnung für Ärzte prüft die Bundesärztekammer (BÄK) auch, ob und in welcher Form es Zuschläge für die ambulante Leistungserbringung geben kann.